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Vorsicht bei AdWords: Geschützte Markennamen nicht erlaubt

Die FutureZone berichtet über ein Urteil des OGH, demzufolge Firmen für den Kauf markenrechtlich geschützter Adwords haftbar gemacht werden können. (Das OLG Wien hat erst kürzlich übrigens gegenteilig entschieden).

In letzter Zeit haben immer mehr Firmen die "kreative" Idee, die Namen von Mitbewerbern (Firmenname oder auch einzelne Marken- oder Produktnamen) für die eigenen AdWords-Kampagnen zu kaufen. Damit erscheinen die eigenen AdWords-Anzeigen, wenn jemand nach dem Konkurrenz-Stichwort sucht.

Der OGH hat zwar die Haftung von Google abgelehnt, dabei jedoch klar gestellt, dass der Käufer der (geschützten) Stichworte für eventuelle Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden könne.

Damit sollte man auf jeden Fall sehr vorsichtig sein, fremde Markennamen bei den eigenen AdWords-Kampagnen zu verwenden: Denn nach Ansicht von einigen Rechtsexperten wird diese Praxis mit dem unzulässigen Werben vor dem Geschäftslokal eines Mitkonkurrenten verglichen. In einigen europäischen Ländern, wie z.B. in Frankreich, ist diese Praxis bereits verboten.

Fazit: Seien Sie vorsichtig mit dem "Klau" von Konkurrenz-Begriffen und überzeugen Sie Ihre potentiellen Kunden lieber durch eine hervorragend getextete AdWords-Kampagne. (Eigenwerbung: Wie man das macht, lernen Sie übrigens in unserem Seminar.)