Aktuelle Urteile zum Thema AdWords und Markenschutz

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Der deutsche Bundesgerichtshof hat heute 3 wichtige Urteile für AdWords Werbung und Markenschutz gefällt.

Das wichtigste zuerst: Für geschützte Marken ist die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht worden..

Dennoch gibt es zwei sehr interessante Urteile:

1) Die Buchung eines Firmennamens als Keyword, ohne ihn im Anzeigentext zu verwenden, wurde erlaubt. Die Begründung lautet sinngemäß, dass es an der für die Verletzung der Unternehmensbezeichnung erforderlichen Verwechslungsgefahr fehle (weil jedem klar sei, dass die Anzeige nicht von der Firma selbst ist).

2) Der beschreibende Teil einer Marke kann alleine verwendet werden. Ein Markeninhaber kann die Verwendung einer beschreibenden Angabe auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig benutzt und dadurch die Gefahr einer Verwechslung mit der geschützten Marke begründet wird. (Der Beklagte hatte den in Fachkreisen bekannten Begriff "pcb" gebucht, der Teil einer Marke des Klägers ist: "PCB-Pool").

Obwohl die Markenschutz-Frage noch nicht geklärt ist, scheint doch dem Buchen von fremden Firmennamen nun die Tore geöffnet zu sein - dies war früher unter Berufung auf das UWG nicht möglich.

Wie auch immer die juristische Situation aussieht: Durch geeignete Analyse sollte geprüft werden, ob die Buchung solcher Keywords überhaupt eine gute Conversion bringen.

Eine genaue Übersicht der Urteile findet sich hier.

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