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Der Pflichtangaben-Generator hilft gegen die Abmahnwelle

Insbesondere bei unseren bundesdeutschen Nachbarn schlägt die Abmahnwelle beinhart zu: Es wird fröhlich abgemahnt, was nicht niet- und nagelfest ist. Uns sind Fälle bekannt, wo selbst das Fehlen einer Detail-Angabe im Impressum bereits abgemahnt wurde - für einige Anwälte mit niedrigen ethischen Standards offensichtlich ein gutes Geschäft.

Dabei macht es einem der Gesetzgeber leider nicht gerade leicht, alles richtig zu machen - zu verwirrend ist oft die Vielzahl an Vorschriften. Doch zumindest bei den e-Mail Pflichtangaben bringt die it-recht kanzlei münchen mit ihrem Pflichtangaben-Generator Licht ins Dunkel: Man wählt lediglich die eigene Unternehmensform aus - und der Generator listet penibel die erforderlichen Angaben auf, gleich versehen mit ein paar hilfreichen Kommentaren und Beispielen.

Der Generator bezieht sich zwar auf das bundesdeutsche Recht - doch da sich die Vorschriften in Österreich davon nicht allzu sehr unterscheiden, ist der Generator durchaus auch für österreichische Unternehmen ein hilfreicher Anhaltspunkt (neben unserem Rechts-Seminar natürlich ,-). Unser Tipp: Ansehen!