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Google AdWords ändert seine Bestimmungen für angezeigte URLs

Wie man einem aktuellen Blog-Eintrag auf Inside Adwords entnehmen kann, verschärft Google ab 1.4. seine Bestimmungen für die URL, die in der vierten Zeile einer AdWords-Anzeige dargestellt wird.

Bisher wurde in den meisten Fällen genehmigt, wenn die angezeigte URL und die tatsächliche URL (also die URL der Landing-Page, auf die man bei einem Klick landete) nicht übereinstimmten - z.B. weil die Landing-Page bei einer Agentur gehostet wurde oder man eine schön lesbare URL verwenden wollte, die das eigene CMS jedoch nicht erzeugt. Ab 1.4. werden solche URLs nicht mehr möglich sein und Anzeigen damit werden nicht mehr geschaltet, auch wenn in der Vergangenheit Ausnahmen genehmigt worden waren.

Meiner Meinung nach bringt diese Entscheidung mehr Nachteile als Vorteile; Denn mit 35 Zeichen kann man - gerade bei langen Domainnamen - nur schwer die "echte" Ziel-URL angeben, und wenn die Landing-Page von einer Agentur gehostet wird, hat man ab 1.4., wie es scheint, sowieso ein ziemliches Problem.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem 1. April in das AdWords-Konto zu schauen - laut Google wird man über die "Alerts" im Konto auf mögliche Probleme mit den URLs der Anzeigen hingewiesen.