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Online-Gewinnspiele: Was darf man und was darf man nicht?

Bei vielen unserer Seminare zum Thema "Rechtliche Grundlagen des Online Marketing" werden wir gefragt: Was muss man bei der Durchführung eines Online-Gewinnspiels beachten? Darf man die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Zustimmung für den Erhalt von Werbe-Mails abhängig machen? Ist es erlaubt, für die Teilnahme einen Unkosten-Beitrag zu erheben?

Daher haben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

1) Was sind die wichtigsten "Form-Vorschriften" für Online-Gewinnspiele?
Die wichtigsten formalen Rahmenbedingungen sind:
* Das Gewinnspiel muss explizit als solches (unter Einhaltung aller Informationspflichten) dargestellt werden und erkennbar sein.
* Die Teilnahmebedingungen sind in räumlicher Nähe leicht auffind- und abrufbar zu platzieren (es empfiehlt sich, die Teilnehmer die Kenntnis der Teilnahmebedingungen zwingend bestätigen zu lassen).
* Es muss in den Teilnahmebedingungen unmissverständlich dargelegt werden, dass keine Verpflichtung zum Kauf einer Ware oder Bezug einer Dienstleistung besteht.
* Der Teilnehmer darf nicht über den Wert des Gewinns oder über seine Chancen getäuscht werden.

Tipp: Wenn die Gewinner nach Ende der Aktion öffentlich genannt werden sollen, ist dafür deren Einverständnis erforderlich. Dieses Einverständnis können Sie am besten direkt bei der Teilnahme einholen (z.B. in den Teilnahmebedingungen).
Dabei sollten natürlich auch die Datenschutz-Bestimmungen beachtet werden.

2) Darf die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einer Newsletter-Zustimmung gekoppelt werden?
Ja. Eine solche Koppelung ist grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen natürlich die allgemeinen Rahmenbedingungen für Gewinnspiele (siehe Frage 1) eingehalten sein. Außerdem muss es natürlich die Abmeldemöglichkeit nach § 107 TKG gegeben sein: Es muss dem Teilnehmer also die Möglichkeit gegeben werden, sich nach einer einmaligen Teilnahme und somit nach Erhalt einer Werbemail/eines Newsletters wieder abzumelden und in Folge die Zusendung weiterer Werbung/Newsletter zu untersagen.
Anders formuliert: Wenn der Teilnehmer sich für das Gewinnspiel anmeldet und beim ersten Newsletter auf den Abmelde-Link klickt, dürfen Sie ihm keine weiteren Werbemails schicken.

3) Darf die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel vom Kauf eines Produktes/Dienstleistung abhängig gemacht werden?
Einfache Antwort: Nein. Zwar sieht das Zugabeverbot des UWG eine Ausnahme für Gewinnspiele vor, bei denen der Wert eines Loses nur geringfügig ist (konkret: bis EUR 0,36), jedoch ist hier ausdrücklich von der Teilnahme über "Teilnahmekarten" die Rede - und die ist bei Online-Gewinnspielen nicht gegeben.

4) Darf man für die Teilnahme einen Unkostenbeitrag einheben?
Nein. Es darf keine Entgeltlichkeit gegeben sein - sonst fällt das Gewinnspiel unter das Glücksspielgesetz! Sowohl die Teilnahme selbst muss kostenlos sein als auch dürfen dem Gewinner keine Kosten entstehen, wenn er den Gewinn in Anspruch nehmen möchte.