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Grosse Wissenslücken bei den rechtlichen Grundlagen von E-Mail Marketing

Online-Test von dialog-Mail brachte große Wissenslücken zu Tage.Fast 500 Teilnehmer haben innerhalb von 2 Wochen den "Fitnesstest" des österreichischen E-Mail Marketing Spezialisten dialog-Mail absolviert - mit überraschendem Resultat: Nur 1% aller Teilnehmer beantwortete alle 28 Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von E-Mail Marketing richtig. Gerade einmal jeder Fünfte schnitt mit "gutem" Ergebnis ab. Bei einigen Fragen waren erschreckende 70% aller Antworten falsch.

Überraschendes Ergebnis offenbart beachtliche Wissenslücken
Zugegeben: Der Fitness-Test ist nicht ganz einfach - aber dass es mehrere Fragen gibt, wo mehr als 70% daneben liegen, ist dann doch überraschend.

Insbesondere bei den Fragen rund um die Erteilung einer gültigen Zustimmung (für den Erhalt von Werbe-Mails) gab es die meisten Wissenslücken.

Die Aussage, die am häufigsten falsch beantwortet wurde: "Bei einer Messe antwortet die Person auf die Frage, ob sie per e-Mail kontaktiert werden darf, mit einem bloßen Kopfnicken. Ist das eine gültige Zustimmung, d.h. dürfen Sie diese Person per E-Mail kontaktieren?".
Hier antworteten stolze 77% aller Teilnehmer mit "Nein". Allerdings ist auch ein Kopfnicken eine gültige Zustimmung, da das TKG keine Formvorschrift für die Erteilung der Zustimmung definiert, solange sie "ausdrücklich" ist - was bei einem Kopfnicken durchaus der Fall sein kann (wenngleich die Nachweisbarkeit in diesem Fall problematisch sein könnte).

Auch die Aussage "Für eine Newsletter-Anmeldung darf man auch Geld verlangen" verneinten 69% der Teilnehmer - und lagen damit falsch. "Niemand sagt, dass ein Newsletter immer kostenlos sein muss", erklärt Mag. Kornfeld von dialog-Mail. "Ob sich bei einem kostenpflichtigen Newsletter viele Empfänger anmelden würden, ist natürlich eine andere Frage."

Gefährliche Irrtümer
Manches Unwissen kann auch unangenehme Folgen haben. So glaubt jeder Zweite: "Bestehende Kunden darf man in jedem Fall per E-Mail kontaktieren." Doch das ist falsch, denn auch Kunden können sich gegen werbliche Mails aussprechen oder sich von diesen abmelden - und dürfen dann keine entsprechenden E-Mails mehr erhalten.

Im günstigsten Fall passiert bei solchen Irrtümern nichts - doch kann eine Verwaltungsstrafe oder gar eine kostenpflichtige Abmahnung drohen.

Neu-Auflage: Praxis-Leitfaden für Nicht-Juristen
dialog-Mail hat übrigens seinen kostenlosen Leitfaden aktualisiert, der einen fundierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gibt, die für E-Mail Marketing in Österreich relevant sind. Der Praxis-Leitfaden wurde auf Basis der Fitnesstest-Ergebnisse überarbeitet.