Wer ist für Verstösse in Foren, Gästebüchern oder Blogs verantwortlich?
Für Betreiber von Websites, wo Site-Besucher Kommentare abgeben können - sei es in einem Forum, einem Gästebuch oder einem Blog wie diesem - stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit der Betreiber für Beiträge haftet, die gegen geltende Gesetze verstossen.
In Österreich kann hier glücklicherweise Entwarnung gegeben werden: Das ECG (E-Commerce-Gesetz) regelt eindeutig und praxisnah, dass Sie als Betreiber nicht verantwortlich für die Beiträge Ihrer Besucher sind! Allerdings gibt es zwei Einschränkungen: Erstens darf Ihnen die Unrechtmässigkeit nicht bekannt sein, und zweites müssen Sie, wenn Sie davon Kenntnis erlangen (z.B. durch ein email, das Ihnen ein Betroffener schickt) entsprechend reagieren - und den (offensichtlich) ungesetzlichen Beitrag entfernen. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihre Website ständig zu überprüfen - Sie müssen nur dann einschreiten, wenn Sie von einem Rechtsverstoss Kenntnis erlangen.
In Deutschland war bis vor kurzem die Verantwortung von Forenbetreibern jedoch nicht so eindeutig geregelt. Grund für eine hitzige Diskussion war ein Urteil gegen den Heise-Verlag, der den Verlag dazu verpflichtete, sämtliche Forenbeiträge vor deren Veröffentlichung auf Rechtmässigkeit zu überprüfen. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um 20.000 Artikel pro Monat handelt, ein völlig weltfremdes Urteil eines offenbar ahnungslosen Richters.
Doch der Heise-Verlag ging in die Berufung und das OLG Hamburg revidierte das Urteil der Unterinstanz durch einen deutlich praktischeren Ansatz: Ähnlich wie in Österreich urteilte das Gericht, dass ohne konkreten Anlass keine generelle Überprüfungspflicht besteht. Allerdings - und das ist neu - muss ein Forenbetreiber eine regelmässige Überprüfung vornehmen, wenn Rechtsverstösse zu erwarten sind. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn es in der Vergangenheit bei einem Forum immer wieder zu Verstössen kam, oder wenn aufgrund des Themas mit hitzigen Diskussionen und Verstössen zu rechnen ist.
Kleiner Hinweis in eigener Sache: Dieses Thema - und vieles mehr - behandeln wir ausführlich in unserem erfolgreichen Seminar "Rechtliche Grundlagen des Online-Marketing".








