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Warnung: Suchmaschinen Optimierung ist gefährlich

Ein Beweis, dass Suchmaschinenoptimierung funktioniert bieten die beiden folgenden juristischen Possen (es ist ja noch Fasching :-| ).

1) Sozialgericht Bremen gegen Shopblogger

Wie bei Klaus Eck nachzulesen ist, mahnt das Sozialgericht Bremen die Site Shopblogger

Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header "Sozialgericht Bremen" auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Deshalb sollte der Blogartikel sofort gelöscht werden.

Der Auslöser: Bei einer Suche nach "Sozialgericht Bremen" kommt die Site der Institution gar nicht in der Trefferliste vor, dafür aber ganz oben ein kritischer Artikel der Website. Nach Ansicht deren Leitung wirkt die (inzwischen als unrichtig zurückgezogene) juristische Keule besser als eine gute Konfiguration der eigenen Site...

Schuss nach hinten: durch die inzwischen ausgelöste Kampagne in der Blogosphäre schieben sich immer mehr Websites mit heissen Keywords vor das Sozialgericht in die Suchmaschinen-Trefferliste :-)

2) Heidi Klum gegen Werbeblogger

In eine ähnliche Kerbe schlägt Günther Klum, Vater von Heidi:

Guten Tag,
da der Name Heidi Klum gesetzlich geschützt ist (R) und TM, bitte ich Sie den Namen aus Ihrer URL zu entfernen und die Werbung mit dem Namen Heidi Klum einzustellen. Als Termin hiefür habe ich mir den 2. Januar 2006 Notiert.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
mfg
Günther Klum

Empfänger war der Werbeblogger, wo die Sache inzwischen schon sehr heiß gekocht wird....

Resume

1. Ganz offensichtlich funktioniert gute Suchmaschinen-Optimierung besser, als manchen Recht ist; sollten Sie selbst betroffen sein: unternehmen Sie etwas, anstatt abzumahnen: Der juristische Schuss kann nur nach hinten losgehen!
2. Seien Sie informiert, was im Internet rechtens ist - und was nicht (dazu darf ich unser Internet-Recht Seminar am 26.1. in Wien empfehlen).

PS: Das Jahr beginnt ja spannend...