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Weiterempfehlungs-Funktion rechtlich problematisch?

Wie die IT-Recht Kanzlei München berichtet (gesehen im pressetext), könnte sich die "Weiterempfehlen"-Funktion, die auf vielen Websites eingesetzt wird, als problematisch herausstellen. Das gilt insbesondere für Deutschland, wo die Abmahn-Unart doch wesentlich häufiger um sich greift als - gottseidank - in Österreich.

Manche Urteile sind weltfremd - andere nicht
Das Problem: Die Rechtssprechung (in Deutschland) ist derzeit sehr uneinheitlich, was die Haftung von Website-Betreibern betrifft, die eine Weiterleitungs-Funktion auf ihren Sites anbieten. In manchen Urteilen wird dem Website-Betreiber eine verschuldensunabhängige Haftung auferlegt, wenn Dritte über seine Weiterleitungs-Funktion unerwünschte (Werbe-) Mails erhalten. Damit könnte jedoch der Website-Betreiber von anmahn-wütigen Anwälten oder von neidischen Konkurrenten auf Unterlassung geklagt bzw. abgemahnt werden.

Entwarnung - aber mit Vorsicht
Meine Meinung: Auf eine Weiterempfehlen-Funktion würde ich jedenfalls nicht verzichten - zu wichtig ist dieser "virale" Effekt, mit dessen Hilfe man kostenlos neue interessierte Besucher auf die eigene Website bringen kann. Das Abmahn-Risiko ist außerdem eher gering, denn ein unzulässiges Werbe-Mail stellt keinen Schaden dar (wenigstens da ist sich die Rechtssprechung halbwegs einig) - daher können auch nur Anwälte bzw. Konkurrenten unter Berufung auf das UWG vorgehen.

Es empfiehlt sich aber dennoch, zumindest grundlegende Schutz-Massnahmen zu treffen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Weiterleitungs-Funktion jeden Versand protokolliert (und damit die IP-Adresse des Versenders sowie Datum/Uhrzeit festhält), und dass ev. mit Hilfe von Captcha's verhindert wird, dass automatische Spam-Bots das Weiterleiten-Formular zum Versand von Spam missbrauchen können.

Besonders bei E-Mail Marketing sollte eine Weiterempfehlung unproblematisch sein - denn professionelle E-Mail-Marketing Software kann ja genau feststellen, welcher Empfänger diese Funktion nutzt und den Newsletter weiterleitet.

Fazit: Die IT-Recht Kanzlei hat sich hier wohl selber einen guten Grund für PR geschaffen - ein wenig weltfremd muten ihre Empfehlungen jedoch schon an. Eine gesunde Vorsicht ist wohl überall angebracht - aber nur wegen ein paar abmahnwütigen Anwälten würde ich für meine Websites nicht auf sinnvolle Funktionen verzichten wollen.

Ein abschliessender Tipp: Eine recht einfache, aber eventuell sehr nützliche Massnahme ist es, "problematische" E-Mail Adressen (insb. jene von Anwälten) zu blockieren, d.h. in die Weiterleitungs-Funktion eine Funktion einzubauen, die den Versand von Mails an solche Mail-Adressen verhindert. Das ist weder sehr kompliziert noch technisch aufwändig.