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Sie wollen sich die Kurskosten fördern lassen?

 

Unter www.kursförderung.at finden Sie eine Übersicht über Fördermöglichkeiten für Weiterbildung in ganz Österreich. Mit der praktischen Suchfunktion können Sie alle für Sie passenden Beihilfen finden.

Außerdem können Sie Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer absetzen. Für Angestellte bedeutet das, dass sie bis zu 1/3 der Lehrgangskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurück bekommen können!

Die Förderung der Lehrgangskosten ist außerdem möglich über:

  • AMS: Das Arbeitmarktservice fördert Arbeitssuchende und GründerInnen
  • WAFF- Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungs-Fond
  • NOVA: Gefördert werden Personen in und nach der Karenz in der Höhe von max. € 2.700,-
  • FRECH: Für TeilnehmerInnen ohne Matura; max. Förderbetrag: € 3.700,-
  • PISA PLUS: Für Beschäftigte ab 40 Jahren; max. Förderhöhe: € 1.100,-
  • Team 4
  • ESF - Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF
  • spezielle Förderungen in den Bundesländern, z.B. Bildungskonto OÖ, Südtirol etc.