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Impressumspflicht für Newsletter
Geschrieben von Michael Kornfeld am 26.09.2005.
Vielleicht wissen Sie es ja schon: Am 1.7.2005 trat in Österreich die Novelle des Medien-Gesetzes in Kraft, die auch eine wichtige Neuerung für Newsletter und e-Mailings bereit hält: Newsletter gelten dann, wie Websites, als periodisches Medium - wenn die Aussendung "wiederkehrend" (mindestens 4x/Jahr) erfolgt. Damit trifft die Impressums-Pflicht erstmals auch Newsletter, nicht nur Websites. Zur Umsetzung der neuen Bestimmungen genügt ein Link im Newsletter auf die Impressums-Seite Ihrer Website.
26.09.2005
Blog von Michael Kornfeld |
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Tags: E-Mail Marketing, Gesellschaft & Gesetz
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