Gesellschaft & Gesetz

Download: rechtlichen Grundlagen für e-Mail Marketing

   [Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing]

E-Mail Marketing ist ein geniales Marketing-Instrument - doch nach wie vor werfen die rechtlichen Rahmenbedingungen viele Fragen auf: Wen darf ich nun per e-Mail kontaktieren und wen nicht? Welche Angaben muss ich in einem Newsletter machen? Muss ich meine Adressliste zwingend mit der RTR-Liste abgleichen? Was muss ich beim Versand in andere Länder beachten?

Als Serviceleistung hat dialog-Mail, eine renommierte österreichische e-Mail Marketing Software, einen umfassenden Praxis-Leitfaden zu dem Thema erstellt, explizit gerichtet an Nicht-Juristen.

Novelle TMG betrifft (indirekt) auch e-Mail Marketing in Ö

   [Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing]

Wie das IM-Marketing-Forum berichtet, wurde in Deutschland eine Novelle zum Telemediengesetz verabschiedet, die am 1.3.2007 in Kraft tritt und Neuerungen für E-Mail Marketing bringt -- insbesondere, was die Gestaltung von Absender und Betreffzeile betrifft.

Keine Täuschung über kommerziellen Inhalt
Bislang war es bereits unerlaubt, die Identität des Absenders zu verschleiern oder zu verheimlichen (das gilt in Österreich übrigens auch). Neu ist jedoch, dass nicht nur der Absender, sondern auch der "kommerzielle Charakter" der Nachricht nicht verschleiert werden darf. Anders formuliert: Dem Mail-Empfänger muss durch die Gestaltung des Absenders und der Betreffzeile klar sein, dass es sich um ein Werbe-Mail handelt - offensichtlich, damit er nicht zum Öffnen eines Mails verleitet wird, das er bei Kenntnis des kommerziellen Charakters gar nicht geöffnet hätte.

Neue Spam-Welle: Bei Öffnung Mord

   [Gesellschaft & Gesetz | lustig & traurig]

Wie die Online-Ausgabe der Zeitschrift Spiegel berichtet, versetzt eine völlig neue Variante der Spam-Mails die USA derzeit in Angst und Schrecken: In diesen Mails wird behauptet, dass ein Auftrags-Killer auf den Empfänger angesetzt ist, der nur gegen Zahlung einer hohen Geldsumme bereit wäre, von seinem Vorhaben abzusehen.

Was wie ein sehr schlechter Scherz aussieht, könnte sich laut FBI als ernstzunehmende Drohung entpuppen: Einem Betroffenen, der auf ein solches Mail antwortete, wurde der Name seiner Tochter (!) und die Adresse seines Arbeitsplatzes genannt, um die Ernsthaftigkeit der Forderung zu unterstreichen. Natürlich wird in den Mails auch eindringlich davor gewarnt, die Behörden einzuschalten.

UGB bringt neue Informations-Pflichten (Impressum)

   [Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing | Eigenwerbung]

Am 1.1.2007 wurde das HGB (Handelsgesetzbuch) durch das neue UGB (Unternehmensgesetzbuch) abgelöst, das damit auch den veralteten Begriff des Kaufmanns durch die modernere Bezeichnung "Unternehmer" ersetzt hat.

Bislang hat sich allerdings noch kaum herumgesprochen, dass das UGB (insb. der § 14) auch neue Informationspflichen für Unternehmen gebracht hat. Unter dem etwas irreführendem Titel "Geschäftspapiere und Bestellscheine" werden die Mindestangaben für Geschäftsbriefe u.dgl. festgelegt: Neben Firma, Rechtsform und Sitz sind das auch Firmenbuchnummer und -Gericht.

Wichtig: Bislang galten diese Mindestangaben nur für Geschäftspapiere und Bestellscheine; Seit dem 1.1. gelten diese Anforderungen nun auch für e-Mails und Websites - also in Ergänzung zu den Bestimmungen des MedG!

Was tun bei Abmahnung - Ratgeber

   [Gesellschaft & Gesetz]

Nachdem immer mehr Schindluder mit Abmahnungen getrieben wird (in Deutschland mahnt der ungeile, geizige Elektronikmarkt gerade schamlos alles nieder) gibt es hier ein nützliches Whitepaper, das Auskunft darüber gibt, was bei Abmahnungen zu tun ist...

Mögen Sie es nie brauchen!!!

Vorsicht geboten: Nach Phishing kommt Pharming

   [Gesellschaft & Gesetz | lustig & traurig]

Nach dem Phishing (Password-Fishing, der Versuch von Betrügern, mit täuschend echten Nachbauten von (Banken-) Websites an vertrauliche Informationen zu gelangen) gibt es inzwischen erste Nachrichten von einer noch perfideren Betrugsmasche: Pharming.

"Pharming" setzt sich aus Password und Farming zusammen. Kurz zum technischen Hintergrund: Windows verwendet eine sog. hosts-Datei (im Windowsverzeichnis, ohne Dateiendung) um mögliche fixe Hosts zu speichern. Dabei werden die Domain (z.B. "online-marketing-forum.at") und die dazugehörende IP-Adresse eingetragen. Der Clou: Bei diesen Einträgen muss Windows nicht erst den DNS (quasi dem "Internet-Adressbuch") aufrufen, um von einer Domain die korrekte IP-Adresse zu erfahren - sondern kann einfach den Eintrag in der Host-Datei heranziehen; Das spart Zeit.

XML feed