Gesellschaft & Gesetz

TKG 2006: Absage auch an B2B-Spam, pro permission based e-Mail Marketing

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Letzte Woche ist auf Druck der EU-Vorgaben das österreichische TKG §107 (Telekommunikationsgesetz) verschärft worden: ab 1. März 2006 sind auch e-Mails an Firmen nur mehr nach Zustimmung (Opt-In) oder in bestimmten Fällen erlaubt.

Das wird dem permission based E-Mail Marketing weiteren Auftrieb geben (die Klickraten und Conversions sprechen ohnedies schon lange dafür).

Die Details:

Die RTR-Liste - die unbekannte Falle

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Selbst bei Unternehmen, die viele Newsletter verschicken, ist die RTR-Liste weitgehend unbekannt - doch eine Missachtung kann empfindliche Geldstrafen und lästige Abmahnungen bedeuten.

"§7 E-Commerce-Gesetz (ECG) verpflichtet die RTR-GmbH dazu, eine Liste zu führen, in die sich diejenigen Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die für sich die Zusendung kommerzieller Kommunikation im Weg der elektronischen Post ausgeschlossen haben." (diese Definition und weitere Infos finden Sie auf der Website der RTR).

Mit anderen Worten: Wenn ein Adressat in der RTR-Liste eingetragen ist, darf er keine unerwünschte E-Mail-Werbung (die unter die Definition des §107 TKG 2003 fallen) erhalten. Daher sollte man die Userliste regelmäßig entsprechend überprüfen, denn mittlerweile gibt es Anwälte, die gutes Geld damit verdienen, jeden Verstoss gegen die RTR-Liste kostenpflichtig abzumahnen - insbesondere bei mehreren gesperrten Empfängern eine teure Angelegenheit. Übrigens, gute E-Mail Marketing Software (Achtung Eigenwerbung: z.B. d-Mail) ist in der Lage, diesen Abgleich automatisch durchzuführen.

Impressumspflicht für Newsletter

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Vielleicht wissen Sie es ja schon: Am 1.7.2005 trat in Österreich die Novelle des Medien-Gesetzes in Kraft, die auch eine wichtige Neuerung für Newsletter und e-Mailings bereit hält: Newsletter gelten dann, wie Websites, als periodisches Medium - wenn die Aussendung "wiederkehrend" (mindestens 4x/Jahr) erfolgt. Damit trifft die Impressums-Pflicht erstmals auch Newsletter, nicht nur Websites. Zur Umsetzung der neuen Bestimmungen genügt ein Link im Newsletter auf die Impressums-Seite Ihrer Website.

Big Brother für die fremde Mailbox

   [Gesellschaft & Gesetz | Internet Technik | lustig & traurig]

eher traurig / technisch ganz normal / Ethisch und Gesetzlich?

Mit dem Service von http://www.readnotify.com/ kann man *jede* seiner Mails tracken lassen und kann neben einfachen Dingen wie Öffungszeitpunkt, IP-Adresse auch Dinge wie *Öffnungsdauer* und *Verteilung der Mail* in Echtzeit abrufen.

Bedenklich ist, dass ich damit auch das Benutzerverhalten meines Adressaten ausspionieren kann. Warum taugt mir das hier nicht, wo ich ähnliches bei E-Mail-Marketing Kampagnen als USP herauskehre?

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