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E-Mail MarketingIn die RTR-Liste eintragen[Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing]
Hier eine Kurz-Anleitung, wie man sich schnell in die RTR-Liste eintragen kann:
Sie sehen am Screenshot schon, dass wir permission based E-Mail Marketing bevorzugen TKG 2006: Absage auch an B2B-Spam, pro permission based e-Mail Marketing[Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing]Letzte Woche ist auf Druck der EU-Vorgaben das österreichische TKG §107 (Telekommunikationsgesetz) verschärft worden: ab 1. März 2006 sind auch e-Mails an Firmen nur mehr nach Zustimmung (Opt-In) oder in bestimmten Fällen erlaubt. Das wird dem permission based E-Mail Marketing weiteren Auftrieb geben (die Klickraten und Conversions sprechen ohnedies schon lange dafür). Die Details: Die RTR-Liste - die unbekannte Falle[Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing]Selbst bei Unternehmen, die viele Newsletter verschicken, ist die RTR-Liste weitgehend unbekannt - doch eine Missachtung kann empfindliche Geldstrafen und lästige Abmahnungen bedeuten. "§7 E-Commerce-Gesetz (ECG) verpflichtet die RTR-GmbH dazu, eine Liste zu führen, in die sich diejenigen Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die für sich die Zusendung kommerzieller Kommunikation im Weg der elektronischen Post ausgeschlossen haben." (diese Definition und weitere Infos finden Sie auf der Website der RTR). Mit anderen Worten: Wenn ein Adressat in der RTR-Liste eingetragen ist, darf er keine unerwünschte E-Mail-Werbung (die unter die Definition des §107 TKG 2003 fallen) erhalten. Daher sollte man die Userliste regelmäßig entsprechend überprüfen, denn mittlerweile gibt es Anwälte, die gutes Geld damit verdienen, jeden Verstoss gegen die RTR-Liste kostenpflichtig abzumahnen - insbesondere bei mehreren gesperrten Empfängern eine teure Angelegenheit. Übrigens, gute E-Mail Marketing Software (Achtung Eigenwerbung: z.B. d-Mail) ist in der Lage, diesen Abgleich automatisch durchzuführen. Impressumspflicht für Newsletter[Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing]Vielleicht wissen Sie es ja schon: Am 1.7.2005 trat in Österreich die Novelle des Medien-Gesetzes in Kraft, die auch eine wichtige Neuerung für Newsletter und e-Mailings bereit hält: Newsletter gelten dann, wie Websites, als periodisches Medium - wenn die Aussendung "wiederkehrend" (mindestens 4x/Jahr) erfolgt. Damit trifft die Impressums-Pflicht erstmals auch Newsletter, nicht nur Websites. Zur Umsetzung der neuen Bestimmungen genügt ein Link im Newsletter auf die Impressums-Seite Ihrer Website. 15 Monate Haft für Adress-Händler[E-Mail Marketing]Der ehemalige AOL-Angestellte Jason Smathers ist in New York zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, weil er rund 92 Mio. E-Mail-Adressen an Spam-Versender verkauft hatte. Smathers bekannte sich schuldig, Adressen von über 30 Mio. AOL-Kunden für 22.800 Euro verscherbelt zu haben. Die Käufer der E-Mail-Listen hatten mit deren Hilfe ca. sieben Mrd. Spam-Mails verschickt, berichtet die Financial Times Deutschland. Überraschung: Kunden erwarten Antwortmails prompt[E-Mail Marketing]Nicht wirklich überraschend aber mit Zahlen belegt, wie schnell Kunden eine Antwort auf Mail-Anfragen erwarten (40% sogar innerhalb von 12h). Studie und Software von Novomind |
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