Gesellschaft & Gesetz

Weiterempfehlungs-Funktion rechtlich problematisch?

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Wie die IT-Recht Kanzlei München berichtet (gesehen im pressetext), könnte sich die "Weiterempfehlen"-Funktion, die auf vielen Websites eingesetzt wird, als problematisch herausstellen. Das gilt insbesondere für Deutschland, wo die Abmahn-Unart doch wesentlich häufiger um sich greift als - gottseidank - in Österreich.

Manche Urteile sind weltfremd - andere nicht
Das Problem: Die Rechtssprechung (in Deutschland) ist derzeit sehr uneinheitlich, was die Haftung von Website-Betreibern betrifft, die eine Weiterleitungs-Funktion auf ihren Sites anbieten. In manchen Urteilen wird dem Website-Betreiber eine verschuldensunabhängige Haftung auferlegt, wenn Dritte über seine Weiterleitungs-Funktion unerwünschte (Werbe-) Mails erhalten. Damit könnte jedoch der Website-Betreiber von anmahn-wütigen Anwälten oder von neidischen Konkurrenten auf Unterlassung geklagt bzw. abgemahnt werden.

Tele2 wirbt Kunden mit illegalem Telefon-Marketing

   [Gesellschaft & Gesetz | alles andere]

Tele2 wirbt Kunden mit illegalem Telefon-MarketingVor ein paar Tagen kam bereits der zweiten Anruf eines Keilers von Tele2/UTA. Mit Rufnummern-Unterdrückung will eine Stimme aus einem Call-Center, das sich offensichtlich nicht in Österreich befindet, für Tele2 werben. Doch abgesehen davon, dass es nervt, hat die Sache einen Haken: Solche unerwünschten Werbe-Anrufe verstossen ganz klar gegen das TKG (Telekommunikations-Gesetz) und sind daher illegal.

Doch das scheint Tele2 wohl nicht zu stören. Dabei kann man sich wehren: Mit einer Anzeige bei der Fernmeldebehörde (für Wiener auch per E-Mail an diese Adresse möglich!). Ich habe das am 24.10.07 zum ersten Mal gemacht - und werde das ab sofort bei jedem unerwünschten Werbeanruf wiederholen - denn die 5 sec ist es mir wert, diesen fragwürdigen Unternehmen zumindest ein ganz klein wenig an's Bein pinkeln zu können.

Tool zur Vorhersage von Website Demographie von Microsoft

   [Gesellschaft & Gesetz]

Laut einem netten kleinen Tool von den MS adCenter Labs das die Demographie von Websites und Suchanfragen schätzt, sind Sie sehr wahrscheinlich männlich (71%) und zu 29% zwischen 18 und 24 Jahre alt (so jung? :-) :

Nach dem Begriff "online marketing" suchen übrigens mit überwiegender Mehrheit 25-34-jährige!

Der Pflichtangaben-Generator hilft gegen die Abmahnwelle

   [Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing]

Insbesondere bei unseren bundesdeutschen Nachbarn schlägt die Abmahnwelle beinhart zu: Es wird fröhlich abgemahnt, was nicht niet- und nagelfest ist. Uns sind Fälle bekannt, wo selbst das Fehlen einer Detail-Angabe im Impressum bereits abgemahnt wurde - für einige Anwälte mit niedrigen ethischen Standards offensichtlich ein gutes Geschäft.

Dabei macht es einem der Gesetzgeber leider nicht gerade leicht, alles richtig zu machen - zu verwirrend ist oft die Vielzahl an Vorschriften. Doch zumindest bei den e-Mail Pflichtangaben bringt die it-recht kanzlei münchen mit ihrem Pflichtangaben-Generator Licht ins Dunkel: Man wählt lediglich die eigene Unternehmensform aus - und der Generator listet penibel die erforderlichen Angaben auf, gleich versehen mit ein paar hilfreichen Kommentaren und Beispielen.

Was Google so alles tun könnte...

   [Gesellschaft & Gesetz | Suchmaschinen | lustig & traurig]

In einem interessanten Artikel mit dem Titel "What Google could do if they were evil" stellt der Suchmaschinen-Experte Axandra einige Überlegungen an, was Google mit all den Informationen tun könnte, die es tagtäglich von uns allen erhält -- wenn nicht das Unternehmens-Leitbild "Don't be evil" wäre.

Auch wenn viele Möglichkeiten eher hypothetisch sind - vieles davon wäre technisch absolut machbar und durchaus realistisch. Bleibt also nur die Frage, ob Google wirklich niemals "evil" sein wird, insbesondere wenn es als Unternehmen einen beträchtlichen Profit aus all den Daten erzielen könnte...

RTR-Liste ab April verschlüsselt

   [Gesellschaft & Gesetz | E-Mail Marketing]

Die RTR-Liste wird ab 19. April 2007 nicht mehr im Klartext, sondern verschlüsselt übertragen. Damit trägt die RTR (endlich) einer Forderung nach mehr Datenschutz Rechnung. Die Verschlüsselung erfolgt dabei über einen einseitigen SHA1-Schlüssel; Das bedeutet, dass es nun nicht mehr möglich ist, aus der Liste die eigentlichen Mail-Adressen zu generieren - was in der Vergangenheit Spammern Tür und Tor öffnete und zu der abstrusen Situation geführt hat, das die RTR davon abriet, sich in die eigene Liste einzutragen (!).

Ohne Software kaum ein Abgleich mehr möglich
Für e-Mail Marketing Fachleute, die keine Software zum Abgleich ihrer Daten mit der RTR-Liste einsetzen (oder eine veraltete Software, die mit der Verschlüsselung nicht umgehen kann), brechen harte Zeiten an: Denn um den Abgleich durchführen zu können, müssen die eigenen Adressen per SHA1 verschlüsselt werden, damit so die Daten mit den (ebenfalls gleichermaßen verschlüsselten) Daten der RTR-Liste abgeglichen werden können.

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